Maklervollmacht

Versicherungsmakler:
Uwe W. Schütze
Assekuranz GmbH Versicherungsmakler
Am Plan 8
37581 Bad Gandersheim

(nachstehend Versicherungsmakler genannt)

Auftraggeber:

mit dem Tag der Unterzeichnung des Versicherungsmaklervertrag zwischen den obigen Parteien nachstehende Vollmacht erteilt. Diese gilt auch für seine etwaigen Rechtsnachfolger.

1. Der Versicherungsmakler und ein eventueller Rechtsnachfolger wird bevollmächtigt, bestehende Versicherungsverträge zu ändern, zu kündigen, umzudecken und neu abzuschließen, gegenüber dem jeweiligen Versicherer sämtliche Willenserklärungen und Anzeigen für den Auftraggeber abzugeben und entgegenzunehmen sowie die Vertragsinformationen entgegenzunehmen, Versicherungsleistungen geltend zu machen, bei der Schadenregulierung mitzuwirken und Leistungen des Versicherers für Rechnung des Auftraggebers in Empfang zu nehmen. Die Entgegennahme derartiger Leistungen ist gem. § 12 Abs. 6 der Versicherungsvermittlungsverordnung in einer gesonderten schriftlichen Erklärung geregelt.

2. Soweit Inkassovollmacht mit den Versicherern bestehen, d. h. der Auftraggeber mit befreiender Wirkung Prämien an den Versicherungsmakler zahlen darf, wird der gesamte Geschäfts- und Zahlungsverkehr über den Versicherungsmakler abgewickelt. Der Versicherungsmakler übernimmt im Rahmen bestehender Vereinbarungen die Weiterleitung der von ihm kassierten Prämien an den jeweiligen Versicherer und der von ihm entgegengenommene Leistungen der Versicherer an den Auftraggeber.

3. Soweit es im Einzelfall zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich wird, ist der Makler zur Erteilung von Untervollmachten an einen anderen Versicherungsmakler berechtigt. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Makler hinsichtlich der 2. Alt. des § 181 BGB ( Verbot der Mehrfachvertretung ) befreit.

4. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden, sie erlischt aber spätestens mit Beendigung des Versicherungsmaklervertrages mit dem Auftraggeber.

5. Der Makler ist auch berechtigt Auskünfte von Sozialversicherungsträgern einzuholen und Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann im Namen des Versicherungsnehmers durchzuführen.

6. Der Auftraggeber weist die Versicherer ausdrücklich an, dem Makler auf dessen Verlangen uneingeschränkt Auskunft zu erteilen. Steht der Auskunftserteilung gegebenenfalls eine Pflicht zur Verschwiegenheit entgegen, so wird der Betreffende von der Schweigepflicht hiermit ausdrücklich entbunden.

7. Die Beauftragung des Maklers führt dazu, dass der Versicherer die Verträge des Auftraggebers in den Bestand des Maklers überträgt. In Bekräftigung dieses Grundsatzes willigt der Auftraggeber ausdrücklich darin ein, dass der Makler hierdurch Kenntnis seiner Daten, ggf. auch von besonderen Arten der personenbezogenen Daten wie z.B. Gesundheitsangabe, erhält.



Wenn Sie das Formular von Ihrem PC oder Laptop aufrufen, nutzen Sie bitte die Maus zum Unterzeichnen. Bei mobilen Geräten (Tablet / Smartphone) nutzen Sie einen Eingabestift (Touch-Pen) oder unterzeichnen mit Ihrem Zeigefinger.

 

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